Auf Reisen mit ITP
Bei der Vorbereitung einer Reise gibt es viel zu bedenken. Bei der Planung einer Reise mit ITP noch ein kleines bisschen mehr. Welche Impfungen, welche Dokumente sind erforderlich, was ist unterwegs und am Reiseziel hinsichtlich Ihrer Medikamente zu bedenken? Finden Sie hier ein paar Anhaltspunkte.
Entspannt reisen mit ITP – dank guter Planung
Kultur in einer faszinierenden Metropole genießen, den Sonnenuntergang am Meer beobachten - Reisen ist ein großes Stück Lebensqualität. Darauf müssen Sie auch mit Immunthrobozytopenie nicht verzichten. Experten empfehlen Menschen mit ITP jedoch, sich vorab über die ärztliche Versorgung am Reiseziel zu informieren und den Urlaub möglichst dort zu verbringen, wo im Notfall eine angemessene medizinische Versorgung verfügbar ist.1
Besprechen Sie Ihre Reisepläne rechtzeitig mit Ihrem behandelnden Arzt und fragen Sie ihn, was Sie im Vorfeld und unterwegs hinsichtlich Ihrer ITP bedenken sollten. Ist es für Sie z.B. sinnvoll, eine bestimmte Menge eines Kortisonpräparats mit auf die Reise zu nehmen, damit Sie selbst mit der Therapie beginnen können, falls es zu einer Blutung kommt?1

Bedenken Sie bei der Planung Ihrer Reise bitte auch folgende Punkte:
- Impfungen: Für manche Fernreisen sind besondere Impfungen erforderlich oder empfehlenswert. Ihr Arzt wird Ihnen erklären, was für Sie wichtig und möglich ist. Hierbei spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob Sie auch mit Kortikosteroiden behandelt werden oder ob Ihre Milz entfernt wurde, weil dies Ihr Immunsystem beeinflusst. Sollten Sie keine Milz mehr haben, gibt es noch ein paar weitere Dinge zu bedenken, z. B. die Mitnahme eines Antibiotikums. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf einer speziellen Website der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie.2
- Gut versorgt: Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Menge an Medikamenten Sie auf Ihre Reise mitnehmen sollten. Es kann sinnvoll sein, einen etwas großzügigeren Medikamtenvorrat mitzunehmen, falls sich Ihre Rückreise unerwartet verzögern sollte. Klären Sie gegebenenfalls auch, ob und wie viele Medikamente Sie im Reisegepäck mit sich führen dürfen. Ob es spezielle Anforderungen für die Mitnahme von Medikamenten in Ihr Reiseland gibt, erfahren Sie bei einer Vertretung des betreffenden Landes in Deutschland. Die Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.3 Lassen Sie sich gegebenenfalls eine entsprechende Zollbescheinigung von Ihrem Arzt ausstellen.
- Sicher unterwegs: Achten Sie darauf, dass Ihre Medikamente während der Reise bestimmungsgemäß aufbewahrt werden können, also z. B. weder extremer Hitze noch zu großer Kälte (wie z. B. im Gepäckraum des Flugzeugs) ausgesetzt sind. Soweit erforderlich, stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Medikamente haben. Gleiches gilt für wichtige Dokumente, wie z. B. Ihren Notfall-Ausweis oder die Zollbescheinigung. Bedenken Sie gegebenenfalls die Zeitverschiebung, wenn Sie feste Einnahmezeiten für Ihre Medikamente haben.

Der ITP-Notfallausweis reist mit
Damit Sie auch im Urlaub schnell und gut versorgt werden können, falls Sie sich verletzen oder einen Unfall haben, sollte der ITP-Notfallausweis stets mit auf Reisen gehen. Neben wichtigen medizinischen Informationen können Sie darin die Kontaktdaten Ihres/Ihrer behandelnden Ärzt*in angeben und wer im Notfall kontaktiert werden soll.
- Versicherungsschutz: Bei Reise-Krankenversicherungen ist zu klären, ob die jeweilige Versicherung auch Erkrankungen umfasst, die bereits vor Reiseantritt bestanden haben oder bekannt waren. Denken Sie gegebenenfalls auch daran, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

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Quellen:
- Burchardt A, Panse J: Tischatlas ITP/SAA. Thieme, Stuttgart 2018.
- Prävention bei Splenektomie und Asplenie. www.asplenie-net.org/ (abgerufen am 21.04.2023).
- Auswärtiges Amt: Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/140e2b838b6d50f0868d6cacc30cd7f7/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf (abgerufen am 21.04.2023).